In Hessen unterliegen zehn Entenarten dem Jagdrecht, wovon aber nur die Stockente und die Nilgans eine jagdliche Relevanz und auch eine Jagdzeit aufweisen. Die Nilgans gehört trotz ihrer irreführenden Namensgebung zur Familie der Entenvögel. Bei den Enten unterscheidet sich der Erpel (Männchen) oft deutlich von der Ente (Weibchen).
Man unterscheidet je nach Entenart noch zusätzlich unter Tauch- und Schwimmenten (auch Gründelenten).