Vorstandsmitglieder

Geschäftsführender Vorstand
Obleute
Schlichtungsausschuss

Geschäftsführender Vorstand

Der Geschäftsführende Vorstand bereitet die Arbeit des Vorstandes vor und organisiert den laufenden Geschäftsbetrieb

Die Mitglieder des Vorstandes werden für die Dauer von 3 Jahren von der Mitgliederversammlung des Vereins gewählt und sind ehrenamtlich tätig. Sie sind für die festgeschriebenen Aufgaben unter Einhaltung der Satzungsbestimmungen verantwortlich.

1. Vorsitzender

Stellv. Vorsitzender

Schatzmeister

Stellv. Schatzmeister

Schriftführerin

Stellv. Schriftführer

Obleute

Das Wort leitet sich vom mittelhochdeutschen Begriff obeman her, mit der Bedeutung „Schiedsrichter“ (bzw. wörtlich: Obermann), zu mittelhochdeutsch ob(e) und man. Die frühneuzeitlichen „Obermännern“ waren mit zusätzlichen Aufsichts- und Leitungsfunktionen betraut. Mitunter kommen festgefahrene politische Prozesse dann wieder voran, wenn sich die Obleute der verschiedenen Fraktionen in einem Ausschuss zusammensetzen und gemeinsam nach Auswegen suchen.

Natur- / Tierschutz

Jungjägerausbildung

Veranstaltungen

Öffentlichkeitsarbeit

Johanna Schlosser

Jagdliches Schießwesen

Stellv. Jagdliches Schießwesen

Max Gachot

Brauchtum und Jagdhornblasen

Stellv. Brauchtum und Jagdhornblasen

Jagdhundewesen

Kassenprüfer

Max Pieper und Tilo Steinmetzer

 

Bestellte Vorstandsberater

Justiziar

RA Roland Hauptstein

Schlichtungsausschuss

Aufgabe des Schlichtungsausschusses ist es, Verstöße gegen die Satzung und gegen die Vereinsordnungen sowie sonstiges vereinsschädigendes Verhalten zu ahnden.

Da dieser Ausschuss gesetzlich nicht geregelt ist, sind die Einzelheiten in der Satzung oder in einer durch die Satzung legitimierten Verfahrensordnung, der so genannten Ehrenordnung, geregelt werden.

Ulf Graether

Wolfgang Lautz

Roland Hauptstein

Andreas Pichl

Thomas Hiess