In Deutschland wird jedes Hektar Land besetzt und genutzt. In unserer heutigen Zeit ist es deshalb für Wildtiere schwierig wirklich wild zu leben. Der Begriff "Wildnis" ist ein eher alltagsgebräuchliches Wort, denn das was wir als Wildnis bezeichnen, sind eigentlich Kulturlandschaften, also natürliche Landschaften die durch den Menschen geformt und/oder genutzt werden, sei es aus land- und forstwirtschaftlichen Interessen oder zur Erholung des Menschen.
Die Aufgaben des Jägers sind dabei diese Kulturlandschaften vor Wildschäden zu schützen und dabei gleichzeitig die Lebensgrundlage der Wildtiere zu erhalten oder zu schaffen, sie dadurch zu schützen und den folgenden Generationen zu erhalten.
Diese Leitaufgabe leitet sich unmittelbar aus dem §1 des Bundesjagdgesetzes ab:
Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.
Von vielen verkannt wird die Aufgabe des Jägers, nur noch sehr selten oder vereinzelt vorkommende Tierarten, wie z.B. Auerhahn, Birkwild oder Großtrappen zu schützen (hegen). Ein wichtiger Bestandteil des Schutzes ist dabei die Bejagung von invasiven Tierarten, wie dem Waschbär oder Mink, aber auch eine erfolgreiche Raubwildbejagung zur Minderung der Brutverluste dieser bedrohten Tierarten.
Deshalb kann man zu Recht sagen, dass der Jäger auch ein staatlich geprüfter Tier- und Naturschützer ist.