Vorverlegte Jagdzeiten

06 April 2020 |Wiesbaden
am 4. April 2020 wurde die „Dritte Verordnung zur Änderung der Hessischen Jagdverordnung“ im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (Nr. 16/2020) verkündet.
Vorverlegte Jagdzeiten

am 4. April 2020 wurde die „Dritte Verordnung zur Änderung der Hessischen Jagdverordnung“ im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (Nr. 16/2020) verkündet.

Es gelten jetzt folgende Änderungen:

  • Rotwild: Schmalspießer und Schmaltiere sind künftig vom 1. April (statt ab dem 1. Mai) bejagbar
  • Dam- und Sikawild: Schmalspießer und Schmaltiere sind nun vom 1. April bis 31. Mai und vom 1. August bis 31. Januar bejagbar
  • Muffelwild: Jährlingswidder und Schmalschafe: vom 1. April bis 31. Mai und vom 1. August bis 31. Januar
  • Rehwild: Schmalrehe vom 1. April bis 31. Januar, Rehböcke vom 1. April bis 31. Januar

Download: Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 16/2020


Bitte beachten Sie:

Die vorverlegten Jagdzeiten gelten nur, sofern für die jeweilige Wildart schon ein gültiger Abschussplan vorliegt. Dabei obliegt es jedem Jagdausübungsberechtigten selbst, dem betroffenen Schalenwild einen Monat mehr Ruhe zu gönnen.

Wir verweisen weiterhin auf unsere ausführliche Pressemitteilung vom 3. April 2020, aus der eindeutig hervorgeht, dass der LJV eine Vorverlegung der Jagdzeit auf den April aus fachlichen und sachlichen Gründen abgelehnt hat:

PM: Grünes Umweltministerium zeigt wieder einmal sein wahres Gesicht