Sehr geehrte Damen und Herren, |
seit elf Wochen grassiert in Südhessen die Afrikanische Schweinepest. Ihr Landesjagdverband hat Sie fortlaufend über das aktuelle Seuchengeschehen informiert und steht sowohl mit dem Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) als auch mit den betroffenen Kreisen, den dortigen Jagdvereinen sowie den Hegegemeinschaften in einem ständigen Austausch. Wir freuen uns, Ihnen heute wichtige Erleichterungen zur Bejagung in den ASP-Sperrzonen I und II ankündigen zu können, die wir zum jetzigen Zeitpunkt nach dem fortgeschrittenen Zaunbau und dem aktuellen Infektionsgeschehen ausdrücklich begrüßen. Wichtig:Die angekündigten Erleichterungen treten erst einen Tag nach Veröffentlichung der jeweiligen Allgemeinverfügung Ihres Landkreises in Kraft. Die Allgemeinverfügungen finden Sie – nach Erscheinen – auf der Homepage Ihres Landkreises unter „ASP“ bzw. unter den „Amtlichen Bekanntmachungen“. Bitte prüfen Sie regelmäßig, ob entsprechende Aktualisierungen vorliegen. |
Jagderleichterungen kommen |
Landwirtschaftsministerium lockert bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) Einschränkungen für die JagdSeit knapp drei Monaten werden vom hessischen Landwirtschaftsministerium (HMLU) in Teilen von Südhessen und dem Rhein-Main-Gebiet intensive Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) ergriffen. Im Rahmen der Seuchenbekämpfung gelten seither Einschränkungen in verschiedenen Bereichen, etwa für Land- und Forstwirtschaft, aber auch für die Jagd. Oberstes Gebot ist die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, die ständig lageentsprechend überprüft und angepasst werden. Der Führungsstabstab ASP im HMLU ist diesbezüglich im täglichen Austausch mit den Landkreisen sowie Experten und Wissenschaftlern, unter anderem vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem Bundesinstitut für Tiergesundheit, und von der Justus-Liebig-Universität in Gießen. Landwirtschaftsminister Ingmar Jung erklärt: |
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Ein Video von Jagdminister Ingmar Jung zu den angekündigten Jagderleichterungen kann unter folgendem Link kostenfrei aufgerufen werden: |
Aufgrund des Fortschritts in der Lageerkundung ASP, unter anderem durch eine zentral koordinierte, systematische Kadaversuche mit Wärmebilddrohnen und speziell ausgebildeten Kadaversuchhunden, eines mit taktischen Elektrozäunen umgebenen, eindeutig identifizierten Kerngebietes des Seuchengeschehens sowie erster fester Zaunabschnitte, ist jetzt die Rücknahme weiterer Einschränkungen möglich. Lockerungen hatte es bereits für die Landwirtschaft gegeben, nun geht es um die Jagd. Bestimmungen für die JagdIn Sperrzone I, die auch als Pufferzone bezeichnet wird und den äußeren, infektionsfreien Rahmen um das vorläufige Infektionsgebiet (Sperrzone II) bildet, sind sogenannte Ernte- und Bewegungsjagden unter Auflagen möglich. |