Bitte von ASP-Tupferproben regen Gebrauch machen und Proben einsenden!

11 Februar 2021
Bitte von ASP-Tupferproben regen Gebrauch machen und Proben einsenden!
Foto: Archiv/Tierseuchenübung, Markus Stifter

Ende November vergangenen Jahres konnten wir über die Erleichterungen bei der Einsendung von ASP-Tuperproben sowie über die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Einsendung von verwertbaren Proben von 30,- auf 50,- Euro berichten.

Bitte informieren Sie Ihre Mitglieder, dass von der Einsendung der Tupferproben reger Gebrauch gemacht werden sollte.  Auch bei Verkehrsunfällen getötetes Schwarzwild sollte dringend beprobt werden.

Ein engmaschiges Monitoring von tot aufgefundenem Schwarzwild trägt dazu bei, den Eintrag des ASP-Virus schnellstmöglich festzustellen und zu lokalisieren. Foto: Archiv/Tierseuchenübung, Markus Stifter

Folgende Regelungen gelten hessenweit seit dem 1. Dezember 2020:

  • Die Aufwandsentschädigung für die Einsendung von verwertbaren ASP-Tupferproben wird ab dem 1. Dezember 2020 von 30,- auf 50,- Euro erhöht.
  • Die Proben müssen nun nicht mehr persönlich bei den Veterinärämtern abgegeben werden, sondern können mittels voradressierter Umschläge kostenfrei an das Hessische Landeslabor zur Untersuchung eingesendet werden. Die Umschläge erhalten die Jagdausübungsberechtigten oder deren ausdrücklich Beauftragte auf Anfrage von den Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Bitte verwenden Sie nur noch neuen Probenbegleitschein. Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Dokumenten, die wir Ihnen zum Herunterladen bereitstellen:

HMUKLV Informationen zur Erleichtung und Erhöhung der Aufwandsentschädigung

Merkblatt Beprobung Indikator-Wildschweine

Download Probenbegleitschein

Beiblatt/Probenbegleitschein für Indikatorwildschweine

Herzliche Grüße und Waidmannsheil